– Zurzeit besteht ein Aufnahmestopp für Neuanmeldungen –
Voraussetzung für die Aufnahme in unseren Verein ist ein gültiger Fischereischein und der Nachweis der Fischereiprüfung. Auch dürfen Sie nicht aus einem anderen Verein wegen Verletzung der Bestimmungen ausgeschlossen worden sein.
In Nordrhein-Westfalen erhalten Sie seit 07/2026 den Fischereischein auf Lebenszeit. Die Beantragung ist nach bestandener Fischerprüfung ab 12 Jahren möglich, ab dem 16. Lebensjahr Pflicht.
Sie können den neuen digitalen Fischereischein (als Scheckkarte mit NFC-Chip oder App-Zertifikat) direkt über das NRW Serviceportal beantragen oder den Antrag bei Ihrer örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen. Hierfür wird ein Lichtbild benötigt.
Jugendliche und Kinder zwischen 10 und 15 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeines an unseren Vereinsgewässern angeln. Mit Fischereischein dürfen Jugendliche ab 12 Jahren eigenständig angeln.
Der Inhaber des gültigen Fischereischeins muss mindestens 16 Jahre alt sein und darf max. ein Kind oder einen Jugendlichen im Alter von 10 bis 15 Jahren bei der Ausübung der Angelei betreuen und beaufsichtigen.
Bei der Begleitung von Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 15 Jahren durch einen volljährigen Fischereischeininhaber gilt diese Begrenzung nicht, jedoch dürfen auch in diesem Fall nur so viele Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren begleitet werden, dass eine qualifizierte Begleitung der Kinder/Jugendlichen bei der Ausübung der Angelei und der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht an unseren Vereinsgewässern jederzeit gewährleistet ist.
Kinder unter 10 Jahren dürfen nur unter direkter Aufsicht und Anleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers z.B. eine Rute halten, jedoch keine Aufgaben wie das Töten bzw. Abhaken von Fischen übernehmen.
Eine Teilnahme in unserer Jugendgruppe ist nur im Alter von 10 bis 17 Jahren möglich.
Gebühren / Beiträge
Aufnahmegebühr:
Erwachsene: 150,- €
Jugendliche ab 16 Jahre: 50,- €
Probezeit: 2 Jahre
Jahresgebühr:
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Männer, aktiv |
100,- € |
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Männer, passiv |
25,- € |
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Frauen aktiv |
60,- € |
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Frauen, passiv |
10,- € |
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Wehrpflichtige* |
50,- € |
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Studenten* |
50,- € |
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Auszubildende* |
50,- € |
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Kinder & Jugendliche bis 15 Jahre |
25,- € |
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Jugendliche ab 16 Jahre |
30,- € |
(*die Ermäßigung endet ab dem 25. Lebensjahr)
Bei Eintritt im Laufe des Jahres wird der Beitrag für das gesamte Jahr berechnet.
Abbuchungen erfolgen am Anfang des jeweiligen Jahres.
Pro Jahr sind 5 Stunden Arbeitsdienst zu leisten, z.B. zur Pflege unserer Anlagen.
Ihren Termin hierfür bekommen Sie mitgeteilt. Persönliche Belange können soweit möglich mit unserer Geschäftsstelle bzw. dem Arbeitsdienstleiter besprochen werden.
Wer seinen Arbeitsdienst nicht ableistet hat nach Ablauf des Jahres eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 150,- € zu zahlen.
Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Schwerbehinderte über 49%, Frauen, Kinder u. Jugendliche sowie alle Mitglieder des Vorstandes brauchen keinen Arbeitsdienst zu leisten und müssen auch keine zusätzliche Gebühr zahlen.
Aufnahmeanträge sind einzureichen bei:
ASV Schweicheln u.U. e.V.
Geschäftsstelle
Bubenstr. 4a
32120 Hiddenhausen
Nach Abstimmung über den Aufnahmeantrag durch den Vorstand wird das Ergebnis schriftlich mitgeteilt.
Den Aufnahmeantrag finden sie hier.

