Mitgliedschaft

Zur Zeit besteht ein Aufnahmestopp für Neuanmeldungen. 
Vorraussetzung für die Aufnahme in unseren Verein ist ein gültiger Fischereischein und der Nachweis der Fischereiprüfung. 

Wenn Sie die Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie auf Antrag bei der Bürgerberatung Ihrer Stadt bzw. Gemeinde den Fischereischein. Hierfür wird ein Lichtbild benötigt. 

Die Gebühren für den Fünfjahresfischereischein betragen ca. 60,- €. 

Auch dürfen Sie nicht aus einem anderem Verein wegen Verletzung der Bestimmungen ausgeschlossen worden sein. 

Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren benötigen lediglich den Jugendfischereischein, der Angelschein und die Fischereiprüfung sind in diesem Alter noch nicht nötig. Der Schein ist bei der Bürgerberatung in Begleitung eines Elternteiles gegen Vorlage eines Lichtbildes und für ca. 8,- € erhältlich. 

In diesem Alter können die Jugendlichen an unseren Veranstaltungen teilnehmen und in Begleitung eines Fischereischeininhabers an unseren Teichen angeln. 

Die Fischereiprüfung kann ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden, wird aber erst ab dem 16. Lebensjahr zur Pflicht. 

Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren benötigen die Fischereiprüfung und den Fischereischein. 
Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres brauchen bei uns keine Aufnahmegebühr bezahlen, sie müssen lediglich bei der Pflege unserer Anlagen bis zu 5 Stunden im Jahr mithelfen. 

Die Teilnahme in unserer Jugendgruppe ist nur im Alter zwischen 10 und 17 Jahren möglich. 

Gebühren / Beiträge

Aufnahmegebühr: 150,- € (einmalig) 
Probezeit: 2 Jahre 
Jahresgebühr:

Männer, aktiv

95,- €

Männer, passiv

25,- €

Frauen aktiv

60,- €

Frauen, passiv

10,- €

Wehrpflichtige*

25,- €

Studenten*

25,- €

Auszubildende*

25,- €

Jugendliche

25,- €

Schüler

25,- €

(*die Ermäßigung endet ab dem 25. Lebensjahr) 

Bei Eintritt im Laufe des Jahres wird der Beitrag für das gesamte Jahr berechnet. Abbuchungen erfolgen aus organisatorischen Gründen im Dezember des Vorjahres. 

Pro Jahr sind 5 Stunden Arbeitsdienst zu leisten, z.B. zur Pflege unserer Anlagen. 
Ihren Termin hierfür bekommen Sie mitgeteilt. Persönliche Belange können soweit möglich mit unserer Geschäftsstelle besprochen werden. 

Wer seinen Arbeitsdienst nicht ableistet hat nach Ablauf des Jahres eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 150,- € zu zahlen. 

Frauen, Wehrpflichtige, Personen die das 65. te Lebensjahr vollendet haben, Schwerbehinderte über 49% sowie alle Mitglieder des Vorstandes brauchen keinen Arbeitsdienst zu leisten und müssen auch keine zusätzliche Gebühr zahlen. 

Aufnahmeanträge sind  einzureichen bei:
ASV Schweicheln u.U. e.V.
Geschäftsstelle J. Frensemeier
Bubenstr. 4a
32120 Hiddenhausen

Nach Abstimmung über den Aufnahmeantrag durch den Vorstand wird das Ergebnis schriftlich mitgeteilt.

Aufnahmeantrag finden sie HIER